Zu schnell gefahren: StVO von 2013 darf weiter Fahrverbot begründen




 

 











()

Aus formalen Gründen gibt es Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Teilen der Straßenverkehrsordnungs-Novelle von 2020. Kann bei Bußgeldern und Fahrverboten einfach weiter die alte StVO angewendet werden?Original source: https://www.waz.de/auto/stvo-von-2013-darf-weiter-fahrverbot-begruenden-id231950929.html

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung / 5. Anzahl Bewertungen:

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Aufrufe: 0

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: